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Rauchmelder
Bundesweit gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in privaten Wohnräumen ist in Deutschland in den Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer verankert. Aus den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung geht dabei hervor, durch wen in welchen Räumen Rauchwarnmelder einzubauen sind.
Landesbauordnung Bayern (BayBauO 2012) §1 (46):In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitsschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Rauchwarnmelder, die in weit entfernten Räumen wie z.B. Kellern oder Dachböden angebracht sind, werden im Alarmfall meist überhört. Deshalb werden in großen bzw. mehrstöckigen Objekten bevorzugt Funkrauchmelder eingesetzt, um eine flächendeckende Alarmierung zu gewährleisten. Detektiert ein Funkrauchmelder Rauch, wird das Alarmsignal per Funk an das Funknetzwerk weitergeleitet. Somit ist gewährleistet, dass der Alarm nicht überhört wird.
CO-Melder
Jährlich sterben rund 600 Menschen an den Folgen einer Vergiftung von Kohlenmonoxid. Ursache hierfür ist oftmals die fehlende Früherkennung des nicht wahrnehmbaren, farb-, geruch- und geschmacklosen Gases. Nicht ohne Grund wird Kohlenmonoxid als der „schleichende Tod“ bezeichnet. Aufgrund seiner geringen Dichte dringt es mühelos durch Wände und Decken. Ein CO-Melder warnt Sie zuverlässig vor Kohlenmonoxid und macht Ihr Zuhause sicher.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen! Gerne beraten wir Sie zum Thema Rauch- und CO-Melder!